Freunde und Förderer

Spenden

Die Gemeinnützigkeit des DaSein-Hospizbewegung Coesfeld e.V. ist vom Finanzamt Coesfeld anerkannt.

Wir freuen uns über Ihre Spende auf unser Konto:

Sparkasse Westmünsterland
IBAN: DE70 4015 4530 0059 0142 74
BIC: WELADE3WXXX

VR Bank Westmünsterland eG
IBAN: DE66 4286 1387 0613 6574 00
BIC: GENODEM1BOB

Für Spenden ab 301,- € stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung aus. dafür benötigen wir die genaue Anschrift des Spenders.
Spenden bis 300,- € werden vom Finanzamt anerkannt bei Vorlage des Kontoauszugs oder des Einzahlungsbelegs. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir deshalb bei Spenden bis 300,- € normalerweise keine Zuwendungsbescheinigungen ausstellen, aber gerne auf Anfrage.

Trauerfall-Spenden oder Spenden aus besonderem Anlass

Falls Sie im Zusammenhang mit einem Trauerfall oder einem anderen Anlass wie z.B. Geburtstag um Spenden für die DaSein-Hospizbewegung Coesfeld e.V. bitten möchten, empfiehlt es sich in der Traueranzeige und/oder dem Trauerbrief/der Einladung unter Angabe eines Kennwortes (z.B. der Name des Verstorbenen) und der Bankverbindung der DaSein-Hospizbewegung darauf hinzuweisen. Auf Wunsch können wir Ihnen dann später, sofern uns Ihre Adresse vorliegt, eine Namensliste der Spender/innen und den Gesamtbetrag mitteilen, damit Sie z.B. den Spendern Ihren Dank aussprechen können. Angaben über einzelne Spenden dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machen. Die Angabe des Kennwortes bei der Überweisung ist notwendig, damit wir die Spendeneingänge zuordnen können.
Die einzelnen Spender erhalten von uns direkt eine Zuwendungsbescheinigung, sofern die Adresse vorliegt und die Spende den Betrag von 300,- € überschreitet.

Falls Sie an eine Trauerfall-Spende oder Spende aus einem anderen Anlass für die DaSein-Hospizbewegung denken, gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Sie als Angehörige richten bei Ihrer Hausbank ein Spendensammelkonto unter dem Namen des Verstorbenen oder einer anderen Person und mit Angabe des Verwendungszwecks ein. Die Bank überweist der DaSein-Hospizbewegung dann nach einiger Zeit den Gesamtbetrag. Sie als Angehörige könnten auf diese Weise auch die gespendeten Beiträge und die Spender-Namen erfahren. Da der DaSein-Hospizbewegung bei diesem Spendenverfahren die Namen der Spender aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt werden, können wir in diesem Fall keine Zuwendungsbescheinigungen für Spenden ab 300,- € ausstellen.